AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) - AS-Fonds.de

AS-Fonds sind Investmentfonds zur Altersvorsorge mit gesetzlicher  Verankerung (AS = Altersvorsorge-Sondervermögen) und ist ein wichtiges  Instrument beim Aufbau der Altersversorgung.
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AS Fonds, Altersvorsorge-Sondervermögen


AS-Fonds oder Altersvorsorge-Sondervermögen sind seit April 1998 in  Deutschland zugelassen und sind als eine Alternative zu  Kapitallebensversicherungen geschaffen worden durch BVI Bundesverband  Investment und Asset Management e.V. (BVI).

AS-Fonds sind Investmentfonds zur Altersvorsorge mit gesetzlicher  Verankerung (AS = Altersvorsorge-Sondervermögen) und ist ein wichtiges  Instrument beim Aufbau der Altersversorgung.

Die Fonds sehen eine schwerpunktmäßige Investition in Aktien und  Immobilien vor. Alle müssen mit Spar- und Entnahmeplänen  angeboten werden.  Anlage-Schwerpunkt  AS-Fonds können entweder spekulativ oder konservativ ausgerichtet sein. Mischformen sind jedoch möglich.  Gesetzliche Rahmenbedingungen für AS-Fonds  Damit sich ein Fonds „Altersvorsorge-Sondervermögen“ nennen darf, müssen  die Anbieter eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten.

Die gesetzlichen Bestimmungen für "" finden sich in den §§ 87-90 Investmentgesetz. Diese Vorschriften gehen um einiges weiter als die Vorschriften, die für die übrigen Investmentfonds gelten.

Zu diesem Zweck wurden die für deutsche Fonds geltenden Vorschriften im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), abgelöst durch das Investmentgesetz (InvG), entsprechend ergänzt. Nachfolgend werden einige Eckpunkte der gesetzlichen Vorgaben genannt: Mindestens 51 % des Fondsvermögens muss investiert werden. Der Rest kann als Barreserve gehalten werden.

Der Anteil von Aktien und Beteiligungen muss mindestens 21 % und darf höchstens 75 % betragen.
Der Anteil an Immobilien darf höchstens 30 % betragen. Höchstens 30 % des Fondsvermögens darf einem Währungskursrisiko unterliegen.
Investitionen in Derivate (Optionen, Futures) sind nur zur Absicherung, nicht aber zur Spekulation erlaubt.
Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern werden sofort reinvestiert (thesauriert).
Die Investmentgesellschaft ist verpflichtet, neben Einmalanlagen auch Sparpläne anzubieten.
Es müssen Sparpläne mit einer Laufzeit über mindestens 18 Jahre oder bis zum 60. Lebensjahr angeboten werden.

Der Anleger muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Fonds-Anteile in beliebiger Höhe kaufen.

Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden, bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verkürzt sich die Frist auf 4 Wochen zum Monatsende.

Die Investmentgesellschaft muss nach Ablauf von 75 % der vereinbarten Laufzeit den kostenlosen Umtausch der Fondsanteile in andere Fondsanteile anbieten, die einer geringeren Wertschwankung unterliegen (z. B. Umtausch in Rentenfonds, Geldmarktfonds).

Die Investmentgesellschaft ist verpflichtet, Auszahlungspläne für die Zeit nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit anzubieten. Der Sparer kann sich entscheiden, ob er das angelegte Kapital in einer Summe oder in (verzinsten) Raten ausgezahlt haben möchte. Der letztere Fall wird als Verrentung bezeichnet.

Beispiel für einen spekulativen AS-Fonds



  • 75 % Aktien
  • 25 % (fest)verzinsliche Wertpapiere

Beispiel für einen konservativen AS-Fonds


  • 21 % Aktien
  • 30 % Immobilien
  • 49 % (fest)verzinsliche Wertpapiere

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